Gebühren:
Grundsätzlich ist jeder Steuerberater bei Tätigkeiten im Bereich der Steuerberatung an die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) gebunden, die allerdings durch einen gesetzlich festgelegten Gebührenrahmen einen gewissen Spielraum zuläßt.
Im Bereich der betriebswirtschaftlichen Beratung können Vergütungen frei vereinbart werden.
Prinzipiell gilt für meine Preispolitik:
Jeder Kunde kann unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften die Höhe der Beratungskosten mitbestimmen.
Alle Arbeiten, die Sie als meine Mandanten ohne Steuerberaterin qualitätssicher abwickeln können, können Sie gerne selbst erledigen - dies reduziert die Gebühren und Sie sparen Geld!
Hier unterstützen wir Sie gerne z.B. durch moderne Faxlösungen für ihre Belege (dies spart bei Ihnen Zeiten für Vorsortierung, Kopieren von wichtigen Belegen und dem Senden und Holen Ihrer Belege), elektronische Bankauszüge, zur Verfügungstellung von elektronischen Kassenbüchern usw. Außerdem bleiben die Belege bei Ihnen im Haus!
Jede gute Leistung hat natürlich ihren Preis! Daher ist es wichtig, dass meine Mandanten bereits im Vorhinein wissen, was sie für die Inanspruchnahme meiner Leistung investieren. Klare Absprachen und ein schriftlich geschlossener Steuerberatungsvertrag sind hier Voraussetzungen dafür, dass es keine späteren Überraschungen gibt.
Meine Kalkulationssätze betragen je nach Schwierigkeitsgrad für:
Finanz-/Lohnbuchhaltung: 60 - 70 EUR pro Stunde
Steuererklärungen/Jahresabschlüsse: 70 - 85 EUR pro Stunde
Gestaltende Steuerberatung 80 - 90 EUR pro Stunde
Betriebswirtschaftliche Beratung 80 - 100 EUR pro Stunde
(zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
Gerne unterbreite ich Ihnen ein Angebot! Nehmen Sie Kontakt zu mir auf!